Aufnahmekriterien
Sie können mit uns einen Betreuungsvertrag abschließen, wenn:
- wir über freie Kapazitäten verfügen
- Ihr Kind zum Tag der Aufnahme das erste Lebensjahr vollendet hat
- Sie Ihren Bedarf mindst. sechs Monate vorher angemeldet haben
- unsere Konzeption akzeptieren
- Sie in unserer Wohnsitzgemeinde leben oder die Kriterien des Wunsch- und Wahlrechtes (§4 ThürKitaG) (Link) erfüllen
- wenn wir nach §7 ThürKitaG oder SGB VIII und XII die Bedingungen für die Betreuung Ihres Kindes erfüllen
Ablauf vom Erstkontakt bis zum ersten Aufnahmetag
- Anmeldeformular 6 Monate vorher in der Einrichtung abgeben
- Einladung zum Informationsabend „Eingewöhnung“
- 4 Wochen vor dem geplanten Eingewöhnungstermin nimmt die Leiterin Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart ein Aufnahmegespräch (Information zum Eingewöhnungskonzept)
- Eingewöhnende Erzieherin vereinbart mit den Eltern einen Termin für den Erstkontakt zwischen Eltern, Kind und Erzieher
- Bescheinigung über die Gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Tageseinrichtung (§ 16 Abs. 1 ThürKitaG)
Ansprechpartner für die Anmeldung:
Leiterin: Annette Paschel
Telefon: 03608161209